BFSG-Blick:
Der 3-Schritte-Check für Ihre Website

Wie zugänglich und konform mit dem Barrierefrei­heits­stärkungs­gesetz ist Ihre Website? Erfahren Sie hier, wie ich als Barrierefreiheits-Spezialist Ihnen mit einen strukturierten Ersteindruck helfen kann:

Ich bin interessiert!

Schritt 1: Hinweis-Test Ihrer Website

Der technische Standard für digitale Barrierefreiheit der EU (Europäische Norm EN 301 549) besteht aus 82 Testschritten. Doch häufig genügt es für den Anfang, sich bestimmte Prüfschritte anzuschauen, die Hinweise auf die Barrieren und damit Baustellen und damit das Bestehen oder Nichtbestehen anderer Punkte geben können. Diese Kriterien habe ich in einem sogenannten „Indikatortest“ zusammengestellt (häufig auch auch Quick-Test oder Smoke-Test genannt). Er bietet Ihnen einen vergleichsweise schnellen Eindruck der Barrierefreiheit (Standardkonformität) Ihrer Website - ohne dass Sie als ersten Schritt einen intensiven Audit beauftragen müssen.

Beispielhafte Visualisierung von Zuständigkeiten (Entwicklung, Redaktion, Design) in einer Spinnengrafik.

Weil Barrierefreiheit kein rein technisches Thema ist, sondern auch redaktionelle und grafische Aspekte umfasst, bekommen Sie das Indikatortest-Ergebnis aufgeschlüsselt nach Fachbereichen – sodass Sie die Behebungen sofort an den richtigen Stellen veranlassen können.

Schritt 2: Ein intensiver Blick auf verwendete Fremdinhalte (Third Parties)

Das moderne Web ist ohne Fremdinhalte nur schwer vorstellbar – seien es auf YouTube bereitgehaltene Videos, Karteneinbindungen, Social Media Embeds und vieles mehr.

Der bereits erwähnte Standard EN 301 549 hat allerdings eine klare Meinung zu solchem Drittparteien-Code: Nämlich, dass Sie für die gesamte Website und ihre Barrieren verantwortlich sind – unabhängig davon, ob es Fremdcode ist oder nicht.

Und das BFSG stellt noch weitere Third-Party-Anforderungen an Onlineshops (z. B. für Anmelde- und Bezahldienste). In diesem Schritt des BFSG-Blicks mache ich eine Inventur Ihrer wichtigsten Fremddienste und gebe Empfehlungen ab, was Sie unternehmen können, wenn diese eigene Barrieren in Ihre Seite bringen.

Illustration einer Geldbörse.

Schritt 3: Check Barriere­freiheits­erklärung

Das BFSG erfordert, dass Verantwortliche über die Zugänglichkeit ihrer Websites informieren: Ihre Kundinnen und Kunden (Anlage 3 Nummer 1) und zusätzlich auf Verlangen die zuständige Marktüberwachungsbehörde (§ 35).

Ich schaue mir beide „Informationen zur Barrierefreiheit“ an, überprüfe die Einhaltung der inhaltlichen Anforderungen (die für die Zielgruppe der Verbraucher klar definiert sind) und checke auf die mögliche Eignung als Selbstauskunft gegenüber der Behörde. Rechtliche Aussagen darf ich natürlich nicht machen, aber durch diesen Schritt gewinnen Sie eine erste Orientierung über die Transparenzpflichten, die Ihnen das BFSG auferlegt.

Illustration von Brille und Armbanduhr.
pauschal
899 EUR (zzgl. 19% USt)
Ich bin interessiert!
Portrait Marcus Herrmann

Über mich

Ich bin Marcus Herrmann, Berater und Auditor für digitale Barrierefreiheit, Mitglied im BIK BITV-Prüfverbund, seit 20 Jahren Webentwickler - und beschäftige mich seit geraumer Zeit mit dem Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz auf nationaler und europäischer Ebene.

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